Impfempfehlung H1N1
(EKIF) beschlossen, prioritär die Personen zu impfen, welche ein hohes Risiko an Komplikationen
aufweisen oder das Virus auf Personen übertragen können, welche ein hohes Risiko an
Komplikationen haben.
Dies betrifft folgende Personen:
1. Personen mit Gesundheitsberufen und diejenigen, welche Säuglinge unter 6 Monaten betreuen;
2. Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon) oder Frauen nach der Geburt;
3. Kinder (ab 6 Monaten) und Erwachsene bis 64 Jahren mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten
(speziell kongenitale Herzfehler, Herzinsuffizienz, Asthma, Mukoviscidose), chronischen
Stoffwechselkrankheiten (spezielle Diabetes Typ II), Niereninsuffizienz, Erkrankungen des Blutes oder
Immunsuppression);
4. Familienangehörige dieser Patienten und solche von Säuglingen unter 6 Monaten;5. Personen die 65 Jahre alt oder älter sind und chronische Krankheiten haben (siehe Liste unter Punkt3).
Diese Personen profitieren von einer gewissen Immunität gegen das Grippevirus A H1N1/09. Ausdiesem Grund werden sie nicht als erste Priorität in die Impfungen eingeschlossen.
Die eventuelle Impfung von Personen ausserhalb der Gesundheitsberufe wird nicht durch die EKIF beurteilt.
Die Grippe A H1N1/09 kann ganz selten auch bei gesunden Personen schwere Komplikationen nach sich
ziehen. Die EKIF empfiehlt deshalb die Impfung allen Personen, die sich und ihre Umgebung gegen
die Grippe A H1N1/09 und ihre Komplikationen schützen wollen, sobald genügend Impfstoff vorhanden
ist. Diese Empfehlung erfolgt im Rahmen der empfohlenen ergänzenden Impfungen. Es soll kein bestimmter Durchimpfungsgrad erreicht werden, aber alle geimpften Personen vermindern das Risiko einer Grippe A H1N1/09 für ihre Umgebung.